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Neue Lebensmittelregeln gelten in der Schweiz seit August 2026

Seit dem 1. August 2026 gelten in der Schweiz neue technische Anforderungen im Lebensmittelrecht. Sie betreffen unter anderem Rückstandshöchstgehalte, Aroma- und Zusatzstoffe sowie Vorgaben zur Desinfektion von Badewasser.

Gültig seit
01.08.2026
Zuletzt geprüft
15.08.2026

Darum geht dich das an

Für dich bedeutet das:

Lebensmittel und Trinkwasser unterliegen aktualisierten Sicherheitsanforderungen. Bei einzelnen Produkten kann die Umstellung wegen Übergangsfristen noch eine Zeit lang unterschiedlich sichtbar sein.

Was solltest du wissen?

Du musst nichts veranlassen. Die Pflichten liegen bei den verantwortlichen Herstellern, Importeuren, Händlern, Wasserversorgungen und Badbetreibern.

Wer muss die Änderung umsetzen?

Umsetzen müssen die Änderung Lebensmittelhersteller, Importeure, Händler, Wasserversorgungen und Betreiber öffentlich zugänglicher Bäder in der Schweiz.

Verwendete Quellen

Hier kannst du die Angaben selbst nachlesen. Primärquellen stehen zuerst.

  1. BLV – Neuerungen im Lebensmittelrecht per 1. August 2026 Amtliche Primärquelle · abgerufen 15.08.2026 01:44

Qualität der Information

Durch Primärquelle belegt

Die maßgeblichen Angaben sind auf eine amtliche oder direkt verantwortliche Quelle zurückgeführt.

Quellen
1
Primärquellen
1
Geprüfte Aussagen
1
Offene Konflikte
0
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